Mieterstrom
Mieterstrom - PV-Strom an Mieter verkaufen
Mieterstrom wird durch vereinfachtes Konzept noch interessanter
Mieterstrom- Ein Konzept mit Plan
Laut Statistik gibt es in Deutschland mehr als drei Millionen Mehrfamilienhäuser, doch weniger als ein Prozent davon sind mit einer PV-Anlage ausgerüstet.
Das diese Objekte für Photovoltaik bisher nur eine geringe Rolle spielen, obwohl in ihnen ein großes Potential steckt, liegt vor allem an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Hausbesitzerinnen und -Besitzer investierten bisher ungern in die solare Stromgewinnung auf ihren Objekten, weil sich die Volleinspeisung bei den Einspeisevergütungen bis zur Änderung durch das EEG 2023 kaum gelohnt hat, beim Verkauf des Stroms an die Mieter aber eine Vielzahl bürokratischer Hürden zu nehmen sind.
Dabei ist es sinnvoll, den auf dem Objekt erzeugten Solarstrom den Mietern zur Verfügung zu stellen:
-aus ökonomischen Gründen zur Deckung des Eigenverbrauchs, denn die Preisspanne zwischen Einspeisevergütung und Grundversorgungstarif bietet gute Einnahmemöglichkeiten und
-aus ökologischen Gründen, denn der Verbrauch des Solarstroms vor Ort ist besonders effizient und günstig. Transportverluste und Transportkosten, Durchleistungsgebühren und ähnliche Entgelte entfallen.
-Nicht zuletzt profitieren auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser vom Mieterstrom, denn der ist für sie stets billiger als Strom aus dem Netz.
Mieterstrom- Ein Investment mit Aussicht
Mieterinnen und Mieter freuen sich über Stromkosten, die um mehr als 10 % unter dem Grundversorgertarif liegen.
In der aktuellen Strompreislage scheint es sinnvoll, dass Vermieter durch das Mieterstrommodell zusätzliche Einnahmen generieren können, da dabei weder Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben noch Stromsteuern anfallen. Trotz des grundsätzlichen Potenzials gibt es jedoch zwei zu beachtende Einschränkungen:
Mieterinnen und Mieter sind nicht dazu verpflichtet, den angebotenen Strom abzunehmen. Daher muss das Angebot attraktiv sein, um ihre Zustimmung zu gewinnen.
Die Bereitstellung von Mieterstrom bedeutet für den Anbieter einen erhöhten Aufwand in den Bereichen Vertrieb, Messwesen und Abrechnung. Zudem erfordert die Umsetzung von Mieterstrom erhebliche Investitionen, einschließlich des Kaufs und der Installation von Photovoltaikanlagen, sowie mögliche Anpassungen an der Elektroinstallation in Bestandsgebäuden.
Um die Wirtschaftlichkeit des Mieterstroms zu verbessern, wurde der Mieterstromzuschlag eingeführt. Dieser Zuschlag, zusammen mit Einnahmen aus der Einspeisevergütung für überschüssigen Strom, macht das Mieterstrommodell für Betreiber attraktiver.
Mieterstrom-Modelle unterstützen auch Immobilienbesitzer bei der Erfüllung der Anforderungen für KfW-Förderungen wie KfW 40 oder KfW 40 Plus. Insbesondere ist Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern eine Voraussetzung für die KfW-40-Plus-Förderung. Zusätzlich wirkt sich selbst produzierter Photovoltaikstrom gemäß dem 2020 verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz direkt auf die Primärenergiebilanz des Gebäudes aus, was als Bonus betrachtet wird.